Die Planungsunterlagen für den Abschnitt 2 liegen aus. Jetzt besteht für alle Bürger die Möglichkeit, ihre Bedenken vorzutragen. Auf einer Infoveranstaltung in Wichmannsburg erläuterte Matthias Sost, einer der Sprecher der BI Hohnstorf, wie die Pläne zu verstehen sind. Viele Fragen wurden besprochen.
Die AZ hat fair über die Infoveranstaltung der BI Hohnstorf in Wichmannsburg berichtet. Nur leider führt der letzte Satz des Artikels zu einer völlig falschen Schlußfolgerung. Er legt nahe, die BI wäre dagegen, dass jetzt in Abschnitt 7 bei Wolfsburg geklagt wird. Das Gegenteil ist der Fall. Wir unterstützen mit allen Kräften den BUND Kreisverband Gifhorn, der gegen die A 39 klagen will.
Die in dem Artikel dargestellte Kontroverse bezog sich auf eine juristische Verfahrensfrage. Es stand die Aussage im Raum, die BIs sollten ihre Kräfte schon jetzt auf Planungsvorhaben konzentrieren, die in späteren Planabschnitten Verstöße gegen Naturschutzbestimmungen bedeuten könnten. Diese sollten bereits jetzt prophylaktisch beklagt werden, auch wenn es dafür noch gar kein Planfeststellungsverfahren gebe. Nach Auskunft des Rechtsanwalts der Bis macht aber genau das keinen Sinn. Klagen sollten sich konkret auf die Festlegungen des in Frage stehenden Planfeststellungsbeschlusses beziehen. Es bringt nichts, so seine Auskunft, schon heute darauf abzustellen, dass in späteren Abschnitten Planungshindernisse aus dem Weg zu räumen sind, an denen eine Autobahn theoretisch scheitern könnte - weil die Bundesverwaltungsrichter den Planern erfahrungsgemäß immer zugestehen, dass sie noch genügend Zeit hätten, das erst in Jahren möglicherweise auftretende Übel zu vermeiden.

 

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