Vernünftiges Verfahren
Bundesregierung prüft Alternativen zur A 39
Der Dachverband „Keine A 39“ begrüßt die Aussage der Bundesregierung, dass sie für die Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans den Ausbau der B 4 als Alternative zur geplanten A 39 prüfen will, und er fordert den Stopp der A-39-Planung, bis dies geschehen ist. Alles andere ist fahrlässig und kommt einer Verschwendung von Steuergeldern gleich. Denn das mit 1,9 äußerst niedrige Nutzen-Kosten-Verhältnis der geplanten A 39 legt nahe, dass sie scheitern wird, wenn der neue Bundesverkehrswegeplan die Wirtschaftlichkeit der Projekte auf den Prüfstand stellt.
Das scheint auch der niedersächsische Verkehrsminister Olaf Lies erkannt zu haben – der bekennende Autobahnbefürworter will zweigleisig fahren, damit er am Ende nicht mit leeren Händen dastehe, hat er am Dienstag erklärt. Die Landesregierung hat daher, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, den dreispurigen Ausbau der B 4 mit Ortsumgehungen für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Grünen bestätigt, dass diese Anmeldung als Alternative zur A 39 geprüft wird. Allerdings wirft die Antwort der Bundesregierung auch Fragen auf. Sie spricht von einen teils vierspurigen Ausbau und betrachtet dabei offenbar die gesamte B 4 von Lüneburg bis zum Anschluss an die A 2. Danach hatten die Grünen aber gar nicht gefragt, und das hat auch die Landesregierung als Alternativprojekt zur A 39 gar nicht angemeldet. Wir fordern daher Bund und Land auf, für Klarheit zu sorgen. Was genau umfasst die niedersächsische Anmeldung für die B4? Welches Modell prüft der Bund für den Bundesverkehrswegeplan? Wo bleibt die den Bürgern zugesagte Transparenz?
Ferner weisen wir erneut darauf hin, dass es nicht nachvollziehbar ist, dass die Planungen für den Bau der A 39 weiterlaufen, solange nicht klar ist, ob sie überhaupt als Projekt Bestand haben wird. Das ist Verschwendung von Steuergeldern. Wir fordern die Landesregierung daher auf, das kostenintensive A-39-Planfeststellungsverfahren bis nach der Prüfung des alternativen B-4-Ausbaus ruhen zu lassen. Weder sollte das Planfeststellungsverfahren im ersten Bauabschnitt vorangetrieben, noch sollte es im siebten Bauabschnitt eröffnet werden. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass mit öffentlichen Geldern sorgsam umgegangen wird.