Kommentar zur Kolummne von Jörg Hillmer

in der AZ vom 3.7.

zur AZ_Kolummne von Jörg Hillmer

EberheartIst denn im Wahlkampf alles erlaubt? Zum wiederholten Mal äußert sich Jörg Hillmer zur geplanten A 39 und den diesbezüglichen Beschlüssen der Landesregierung, und zum wiederholten Mal verdreht er dabei die Tatsachen. Ich möchte wenigstens seine gröbsten Unwahrheiten korrigieren:

1. Es steht, anders als Herr Hillmer behauptet, keineswegs fest, dass die A 39 im "vordringlichen Bedarf" des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) bleibt. Darüber befindet die Bundesregierung erst im kommenden Jahr – nach einer erneuten Wirtschaftlichkeitsprüfung sämtlicher noch nicht im Bau befindlichen Verkehrsprojekte.

2. Es ist nicht wahr, dass die neue Landesregierung lediglich zweispurige Ortsumfahrungen entlang der B 4 für den BVWP angemeldet hat. In der Anmeldung, nachzulesen auf der Homepage des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, heißt es zur B 4 ausdrücklich: "Ausbau mit OU (Ortsumfahrungen) und 2+1-Abschnitten". Hillmers Behauptung, die Anmeldung zweispuriger Ortsumfahrungen entlang der B 4 bedeute einen partiellen "Rückbau" der heutigen B 4, ist daher ein demagogischer Unfug. Dass der 2+1-Ausbau der B 4 nicht als gesondertes Projekt in der Anmeldeliste auftaucht, hat rein formale Gründe: Ein solcher Ausbau wird baurechtlich nicht zu den Neubauten, sondern zu den Erhaltungsinvestitionen gerechnet, die in der Anmeldeliste nicht aufgeführt werden.

3. Einen Vergleich der positiven wie der negativen Auswirkungen der geplanten A 39 mit den Auswirkungen eines B-4-Ausbaus hat es, anders als Hillmer suggeriert, nie gegeben. 2006 hat die Straßenbaubehörde im Zuge der Prüfung zahlreicher Varianten eines möglichen A-39-Trassenverlaufs lediglich einen Autobahnneubau auf der Trasse der B 4 miterwogen und verworfen. Heute dagegen geht es nicht um die Abwägung verschiedener Verläufe einer Autobahntrasse, sondern um einen realistischen Vergleich zwischen den Kosten und dem Nutzen eines Autobahnneubaus und einem Ausbau der B 4 samt Ortsumfahrungen. Auch das steht unmißverständlich in der Anmeldung der Landesregierung zum BVWP: "Anmeldung (der OU mit 2+1-Abschnitten entlang der B 4) als Alternative zu: A 39 AS Lüneburg-Nord – AS Weyhausen (Gesamtprojekt)". Da sich die Kostenschätzungen der Straßenbaubehörde für die A 39 schon während der Planungsphase auf 1,1 Milliarden Euro nahezu verdreifacht haben und ihr offizielles Nutzen-Kosten-Verhältnis bereits heute nur noch miserable 1,9 beträgt, sind die Chancen einer Realisierung dieser Autobahn damit abermals drastisch gesunken – vorausgesetzt natürlich, der nun zugesagte Alternativenvergleich wird ohne Tricksereien durchgeführt.

Wolfgang Schneider

Sprecher der BI Hohnstorf 2011

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