A39-Urteil bestätigt die Argumente der Bürgerinitiativen

 

Wir freuen uns, dass das Gericht in wichtigen Punkten der Klage entsprochen hat.

Die heute gefällten Urteile bestätigen unsere Argumente, die wir in Zukunft weiter verfolgen werden.

Der Planfestellungsbeschluss wurde aufgrund von Fehlern für rechtswidrig erklärt. Es wurden mehr Bundesstraßen-Kilometer geplant als notwendig gewesen wären, dafür wäre ein gesondertes Planfeststellungsverfahren erforderlich. Ebenso wurden Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinien nicht eingehalten. Dazu kommen nachträgliche technische Anlagen, die nicht in den Auslegungsunterlagen vorhanden waren.

Leider wurde der Klage der Gemeinde Jembke nicht entsprochen.

Wir stehen insbesondere mit Blick auf den Klimawandel in der Verantwortung, die Planungen von Infrastrukturmaßnahmen so zu gestalten, dass sie umweltverträglich sind. Die A39 ist dies nicht, es gilt daher vorhandene, umweltschonendere Alternativen zu priorisieren.

Sprecherteam des Dachverbandes der Bürgerinitiativen.
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