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Hier findest Du alle Beiträge rund um die Planung zum Bau der A39. Die Beiträge sind kalendarisch sortiert.
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01. Oktober 2023 in Alt-Hagen
Am 01. Oktober wird ein ca. 150 m x 30 m großes Banner auf einem Feld bei Lüneburg ausgelegt. Das Banner soll um 13:00 Uhr am Beginn des Abschnittes 2 (auf der neuen Trasse) in unmittelbarer Nähe von Alt-Hagen liegen. Es werden Aufnahmen mit einer Drohne gemacht.
Das Ende der Veranstaltung ist für 15:00 vorgesehen.
Weitere Informationen, ein Foto sowie den genauen Ort bei Alt-Hagen findet ihr im Artikel des luene-blog.de hier.
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Bis zum 06. April 2023 können Bürgerinnen und Bürger noch Einwendungen zum Abschnitt 3 (Bad Bevensen - Uelzen) bei den Planfeststellungsbehörden einreichen. So hat jeder die Möglichkeit seine Betroffenheit und seine Kritik an diesem Projekt zu formulieren.
Die ausgelegten Unterlagen sind umfangreich, so dass es kaum möglich ist, diese durchzuarbeiten. Vielen Bürgerinnen und Bürgern fällt es zudem schwer, solche Einwendungen zu formulieren.
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Der grüne Bundestagsabgeordnete Sven-Christian Kindler aus Hannover hat jetzt Antworten zu seiner Anfrage zum Bundesverkehrswegeplan erhalten. Ein Ergebnis ist herauszulesen: Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der A39 ist in den letzten Jahren deutlich gesunken: von 2,1 auf 1,8. Der aktuelle Kostenstand für die geplante A39 wird vom Bundverkehrsministerium mit 1,352 Milliarden Euro angegeben. Bei der Novelle des Bundesverkehrswegeplans im Jahr 2016 wurden die geplanten Kosten für die A39 noch mit einem Betrag von 1,083 Milliarden angegeben.
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Die Planungen der Autobahn A39 verschieben sich aufgrund der Corona-Krise ebenfalls, berichtet die Landeszeitung. Es ist laut der stellv. Leiterin der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Annette Padberg, fraglich ob vorgesehene Zeitpläne gehalten werden können.
Hier der Link zum LZ Beitrag: https://www.landeszeitung.de/…/2715948-virus-legt-planung-f…
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Die Planfeststellungsbehörde hat gestern bekannt gegeben, dass der Erörterungstermin für den Abschnitt 1 der A39 (geplant ab dem 23. März) wegen der Corona-Pandemie abgesagt wird.
Ein Folgetermin wird bekannt gegeben.
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Am 27.11.19 übertrug der NDR die Sendung "jetzt reicht's" aus Riestedt. Thema war die Rastanlage der geplanten A39.
Einmal mehr wurde deutlich, das landwirtschaftliche Flächen offensichtlich weniger Wert sind als LKW-Parkplätze. Ein ganzes Dorf verliert massiv an Lebensqualität.
Hier der Link zur Aufzeichnung der Sendung:
https://www.ndr.de/ndr1niedersachsen/epg/Ruebenacker-oder-Rastanlage,sendung968928.html
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Das Landesverkehrsministerium und die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erklärten gegenüber der Braunschweiger Zeitung (BZ), dass sich der Bau der A39 um mindestens 2 Jahre verzögert und nicht vor 2021 mit einem Baubeginn gerechnet werden kann.
Ausschlaggebend dafür ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, welches die Planungen für rechtswidrig erklärte. Die Planungsbehörden müssen nun die Planungen den Forderungen des Gerichts anpassen.
Das Ministerium und die Behörde erklärten gegenüber der BZ, dass der nun erforderliche ergänzende Planfeststellungsbeschluss frühestens Ende 2020 vorliegen kann.
Ob danach mit dem Bau begonnen werden kann, ist weiterhin fraglich, da wiederum Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluß eingereicht werden können. Eine Fertigstellung könne, so ein Sprecher des Ministeriums, frühestens 2028 der Fall sein.
Das Gericht hatte im Juli über den ersten, 14 Kilometer langen Abschnitt zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessien im Kreis Gifhorn zu entscheiden. Die Umweltschutzorganisation BUND sowie die Gemeinde Jembke im Kreis Gifhorn hatten geklagt.
Ausschlaggebend für die Zurückweisung des Planfeststellungsbeschlusses war eine Überschreitung der Planungskompetenz, da eine Ortsumgehung ohne gesondertes Planverfahren mit planfestgestellt werden sollte. Desweiteren wurden für Regenrückhaltebecken Filteranlagen gefordert, die verhindern, das verschmutztes Regenwasser in das Grundwasser gelangt.
Siehe auch:
Braunschweiger Zeitung – Andre Dolle – 3.9.2019: Ausbau der A39 beginnt bis zu zwei Jahre später als geplant
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A39-Urteil bestätigt die Argumente der Bürgerinitiativen
Wir freuen uns, dass das Gericht in wichtigen Punkten der Klage entsprochen hat.
Die heute gefällten Urteile bestätigen unsere Argumente, die wir in Zukunft weiter verfolgen werden.
Der Planfestellungsbeschluss wurde aufgrund von Fehlern für rechtswidrig erklärt. Es wurden mehr Bundesstraßen-Kilometer geplant als notwendig gewesen wären, dafür wäre ein gesondertes Planfeststellungsverfahren erforderlich. Ebenso wurden Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinien nicht eingehalten. Dazu kommen nachträgliche technische Anlagen, die nicht in den Auslegungsunterlagen vorhanden waren.
Leider wurde der Klage der Gemeinde Jembke nicht entsprochen.
Wir stehen insbesondere mit Blick auf den Klimawandel in der Verantwortung, die Planungen von Infrastrukturmaßnahmen so zu gestalten, dass sie umweltverträglich sind. Die A39 ist dies nicht, es gilt daher vorhandene, umweltschonendere Alternativen zu priorisieren.
Sprecherteam des Dachverbandes der Bürgerinitiativen.
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Am 26. und 26. Juni fanden die ersten Verhandlungstage zu den Klagen gegen den Abschnitt 7 der A39 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig statt. Wir haben diese für Euch begleitet. Verhandelt wurden die Klagen des Umweltverbandes BUND, der Gemeinden Jembke und Tappenbeck und einiger Landwirte.
In der mündlichen Verhandlung wurden Fragen der Verwaltungsrichter zu den unterschiedlichsten Themenbereichen erörtert: Einhaltung von Klimarichtlinien, Umwelt- und Naturschutz, Wasserrahmenrichtlinie, Rastanlagenkonzept, Positionierung und Größe von Rastanlagen, Linienführung der A39 und des untergeordneten Straßennetzes, Ersatz für öffentliche Anlagen von Gemeinden, Ersatz für Gemeindewege und vieles mehr.
Bei den Themen Landwirtschaft und Flurbereinigung zeigte sich einmal mehr, dass die Flurbereinigung keinesfalls so losgelöst von der Projektplanung gesehen werden kann, wie oft dargestellt wird. Auch hier hat die Vorgehensweise der LGLN sowie der Planungsbehörde verheerende Auswirkungen für Landwirte. Es zeigte sich auch, dass ein Entgegenkommen oder gar Unterstützung bei der Problemlösung seitens der Planungsbehörden nicht vorausgesetzt werden kann. Eine rechtlich zweifelhafte Vorgehensweise scheint hier sogar üblich zu sein.
Von Seiten der Kläger wurde in allen Verfahren, die abschließend erörtert wurden, seitens Rechtsanwalt Nebelsiek die Zurückweisung des Planfeststellungsbeschlusses beantragt.
Die Urteilsverkündung (mit Ausnahme einiger vertagter Punkte und den Urteilen zu den Klagen der privaten Kläger) ist für Donnerstag, 11. Juli, um 10 Uhr terminiert. Wir sind gespannt wie die Urteilsverkündigung ausfallen wird.
Um das gesamte Procedere zu erläutern, die kritischen Punkte darzustellen, das Urteil zu besprechen und die Folgerungen für unseren Abschnitt zu diskutieren, lädt die BI-Hohnstorf 2011 am Dienstag, 16. Juli um 19.30 Uhr zu einem Info-Abend ein. Es sind alle herzlich willkommen.