Die Ergebnisse eines Tripps der CDU-Kreistagsfraktion in die Hauptstadt in Sachen A 39

BundestagskuppelBerlin, Berlin, wir fahren nach Berlin... Darauf hat sich die CDU-Fraktion des Kreistages offenbar so gefreut, dass sie die AZ "inspirierte", fast eine ganze Seite dem bevostehenden Tripp zu widmen. Schließlich wollte die CDU im Bundesverkehrsministerium für die Autobahn trommeln. Also medienwirksame Reiseaktivität im Vorfeld - und danach? Dem interessierten Leser wurde lange die Auflösung verweigert. Warum nur schweigt die CDU? Schließlich hat offenbar die AZ doch mal bei den Berlintouristen nachgefragt. Und wer in dem kleinen am Fuß einer Seite versteckten Artikel zwischen den Zeilen zu lesen versteht, begreift die Zurückhaltung: Herausgekommen ist offenbar nur heiße Luft.

Das hat Wolfgang Schneider, Sprecher des Dachverbandes keine A 39 und der BI Hohnstorf, zu einem Leserbrief an die AZ veranlaßt, den diese bisher nicht gedruckt hat. Vielleicht ist es der Redaktion zu peinlich, dass sie Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht verwechselt hat. Wer sich ein Bild machen will: hier der Text des Leserbriefes

Leserbrief zum Artikel "Klage direkt beim Bundesgerichtshof", AZ, 6.3.2015

Vor mehr als zwei Wochen ist die CDU-Fraktion des Kreistags nach Berlin gefahren, um im Bundesverkehrsministerium für den Bau der A 39 zu werben und sich in dieser Werbeabsicht bestätigen zu lassen. Erstaunlicherweise war nach diesem Trip, den die AZ groß vorangekündigt hatte, über seinen Verlauf und seine Ergebnisse nichts zu hören oder zu lesen. Nun hat die Redaktion beim CDU-Fraktionsvorsitzenden nachgefragt, und siehe da: Grund der Funkstille war offenbar, dass beim Besuch in Berlin nichts herausgekommen ist, worüber die CDU gern berichtet hätte. Weil aber Journalismus die Kunst ist, auf einer Glatze Locken zu drehen, können wir nun lesen:
- dass die CDU mit dem, was sie in Berlin zur A 39 erfahren hat, nicht zufrieden ist,
- dass die CDU damit trotzdem zufrieden ist,
- dass die A 39 "den bundesdeutschen Verkehr" entlasten soll (damit hätte sie tatsächlich gut zu tun),
- dass zur Zeit die Kosten-Nutzen-Verhältnisse der geplanten A 39 und des dazu alternativen Ausbaus der B 4 geprüft und miteinander verglichen werden,
- dass, was seit Jahren Recht und Gesetz ist (der verkürzte Klageweg bei Infrastrukturprojekten), auch bei der A 39 Recht und Gesetz ist, die Bundesregierung also nicht vorhat, illegal eine Autobahn zu bauen,
- dass die AZ im Eifer des Gefechts schon mal den Bundesgerichtshof mit dem Bundesverwaltungsgericht verwechselt.

Alles in allem eine peinliche Nummer. War sie wirklich nötig?

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