Das im Mai 2012 eröffnete Planfeststellungsverfahren für den ersten Abschnitt der geplanten Autobahn A 39 (Lüneburg) ist gescheitert und muss neu aufgerollt werden. Das erfuhr der Dachverband der Bürgerinitiativen gegen die A 39 auf Nachfrage von der Planfeststellungsbehörde in Hannover. Die Planungsunterlagen müssen überarbeitet und danach neu ausgelegt werden. Dann beginnt auch die Beteiligung der Öffentlichkeit von vorn, also bei null. Wann das der Fall sein wird, ist völlig offen – eine Vielzahl der Probleme, die in den Anhörungen zu den mehr als 1.600 Einwendungen gegen die Autobahnplanung im Abschnitt Lüneburg deutlich geworden waren, sind nach wie vor ungelöst. Sicher ist nur, dass der Vorsatz von Politik und Straßenplanung, Ende dieses Jahres einen Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt erwirken zu können, Makulatur ist.
Das hatte sich bereits vor einigen Tagen abgezeichnet, als Behördensprecher Jens-Thilo Schulze gegenüber Medienvertretern darauf hinwies, dass noch offen sei, ob ein Teil der geplanten Autobahn bei Lüneburg vier- oder sechsspurig werden soll. Für den weiteren Ablauf des Verfahrens konnte er keinen Zeitraum angeben.
„Mit dem Scheitern des seit fast vier Jahren laufenden Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt 1 der geplanten A 39 ist eingetreten, was wir von Anfang an erwartet hatten", so Wolfgang Schneider, Sprecher des Dachverbands „Keine A 39". Vor drei Jahren waren in den Anhörungen zu den Einwendungen gegen die Planfeststellungsunterlagen zahlreiche Unzulänglichkeiten, Fehler und Rechtsverstöße der Planungen zu Tage getreten. In diesen Anhörungen hatten die Autobahngegner, mit Unterstützung ihres Rechtsbeistands, zum Beispiel immer wieder auf die unzulässige Vorratsplanung der Straßenbaubehörde hingewiesen, die darin bestand, dass die Behörde im Raum Lüneburg eine vierspurige Autobahn mit der Option einer Erweiterung auf sechs Spuren realisieren wollte – ohne die Notwendigkeit einer entsprechenden Flächeninanspruchnahme nachweisen zu können und ohne den betroffenen Anwohnern die Möglichkeit eines dann verbesserten Lärmschutzes einzuräumen.
Mit dem zumindest vorläufigen Aus für die Planfeststellung des 1. Bauabschnitts ist nun lediglich noch ein Autobahnabschnitt der A 39 in einem Planfeststellungsverfahren: Abschnitt 7 zwischen Ehra und Wolfsburg. Das dortige Verfahren wurde im Oktober 2014 eingeleitet; es gab rund 2.000 Einwendungen gegen das Vorhaben. Auch hier sind Fortgang und Ende des Verfahrens nicht absehbar. Fest steht aber auch hier: Der Vorsatz von Politik und Straßenplanern, Ende dieses Jahres einen Planfeststellungsbeschluss für den dortigen Abschnitt zu erlassen, ist längst hinfällig.
Der Dachverband der Initiativen gegen die A 39 nimmt das Scheitern der Planfeststellung im Abschnitt 1 der Autobahn zum Anlass, die Verantwortlichen eindringlich aufzufordern, die weitere Verschwendung öffentlicher Gelder durch die Finanzierung der Planung eines chancenlosen Projektes zu beenden und die freiwerdenden Mittel für sinnvolle Infrastrukturmaßnahmen einzusetzen. Dachverbandssprecher Wolfgang Schneider: „Da die Planungen für die A 39 bereits das frühe Stadium der Planfeststellung nicht überleben, ist absehbar, was mit ihnen geschähe, sollten Politik und Planer ihr Vorhaben weitertreiben: Spätestens vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wäre für die A 39 Endstation."
Das im Mai 2012 eröffnete Planfeststellungsverfahren für den ersten Abschnitt der geplanten Autobahn A 39 (Lüneburg) ist gescheitert und muss neu aufgerollt werden. Das erfuhr der Dachverband der Bürgerinitiativen gegen die A 39 auf Nachfrage von der Planfeststellungsbehörde in Hannover. Die Planungsunterlagen müssen überarbeitet und danach neu ausgelegt werden. Dann beginnt auch die Beteiligung der Öffentlichkeit von vorn, also bei null. Wann das der Fall sein wird, ist völlig offen – eine Vielzahl der Probleme, die in den Anhörungen zu den mehr als 1.600 Einwendungen gegen die Autobahnplanung im Abschnitt Lüneburg deutlich geworden waren, sind nach wie vor ungelöst. Sicher ist nur, dass der Vorsatz von Politik und Straßenplanung, Ende dieses Jahres einen Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt erwirken zu können, Makulatur ist.
Das hatte sich bereits vor einigen Tagen abgezeichnet, als Behördensprecher Jens-Thilo Schulze gegenüber Medienvertretern darauf hinwies, dass noch offen sei, ob ein Teil der geplanten Autobahn bei Lüneburg vier- oder sechsspurig werden soll. Für den weiteren Ablauf des Verfahrens konnte er keinen Zeitraum angeben.
„Mit dem Scheitern des seit fast vier Jahren laufenden Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt 1 der geplanten A 39 ist eingetreten, was wir von Anfang an erwartet hatten", so Wolfgang Schneider, Sprecher des Dachverbands „Keine A 39". Vor drei Jahren waren in den Anhörungen zu den Einwendungen gegen die Planfeststellungsunterlagen zahlreiche Unzulänglichkeiten, Fehler und Rechtsverstöße der Planungen zu Tage getreten. In diesen Anhörungen hatten die Autobahngegner, mit Unterstützung ihres Rechtsbeistands, zum Beispiel immer wieder auf die unzulässige Vorratsplanung der Straßenbaubehörde hingewiesen, die darin bestand, dass die Behörde im Raum Lüneburg eine vierspurige Autobahn mit der Option einer Erweiterung auf sechs Spuren realisieren wollte – ohne die Notwendigkeit einer entsprechenden Flächeninanspruchnahme nachweisen zu können und ohne den betroffenen Anwohnern die Möglichkeit eines dann verbesserten Lärmschutzes einzuräumen.
Mit dem zumindest vorläufigen Aus für die Planfeststellung des 1. Bauabschnitts ist nun lediglich noch ein Autobahnabschnitt der A 39 in einem Planfeststellungsverfahren: Abschnitt 7 zwischen Ehra und Wolfsburg. Das dortige Verfahren wurde im Oktober 2014 eingeleitet; es gab rund 2.000 Einwendungen gegen das Vorhaben. Auch hier sind Fortgang und Ende des Verfahrens nicht absehbar. Fest steht aber auch hier: Der Vorsatz von Politik und Straßenplanern, Ende dieses Jahres einen Planfeststellungsbeschluss für den dortigen Abschnitt zu erlassen, ist längst hinfällig.
Der Dachverband der Initiativen gegen die A 39 nimmt das Scheitern der Planfeststellung im Abschnitt 1 der Autobahn zum Anlass, die Verantwortlichen eindringlich aufzufordern, die weitere Verschwendung öffentlicher Gelder durch die Finanzierung der Planung eines chancenlosen Projektes zu beenden und die freiwerdenden Mittel für sinnvolle Infrastrukturmaßnahmen einzusetzen. Dachverbandssprecher Wolfgang Schneider: „Da die Planungen für die A 39 bereits das frühe Stadium der Planfeststellung nicht überleben, ist absehbar, was mit ihnen geschähe, sollten Politik und Planer ihr Vorhaben weitertreiben: Spätestens vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wäre für die A 39 Endstation."
Nachtrag: Die Behörde für Straßenbau in Lüneburg, hat inzwischen offiziell eingeräumt ein, dass es Umplanungen geben muss und die Pläne neu ausgelegt werden müssen.