Wenn diese Vorgaben wirklich und konsequent angewendet werden, dann wird eine A39 nicht gebaut werden. Insofern sollten auch keine Steuergelder mehr für weitere Planungen verschwendet werden.

 

Dazu die Pressemitteilung des Bundesverkehrsministerium vom vergangenen Freitag:

 

 

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Erscheinungsdatum 01.02.2013
Laufende Nr. 009/2013

Ramsauer stellt die Grundkonzeption für den neuen Bundesverkehrswegeplan vor

Erstmals Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung eines BVWP

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat heute in Berlin die Grundkonzeption und den Fahrplan für die Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans 2015 (BVWP) vorgestellt.

Die Grundkonzeption für den BVWP 2015 sieht vor:

1.      Klare Priorisierung der Verkehrsinvestitionen

Investitionen in den Erhalt haben Vorrang vor Aus- und Neubau. Der Schwerpunkt beim Aus- und Neubau liegt auf Engpassbeseitigung auf den übergeordneten Netzen und Hauptachsen. Einführung einer neuen Kategorie "vorrangiger Bedarf Plus".

2.      Mehr Realismus bei der Finanzierbarkeit

Höhere Anforderungen an Kostenplanung bereits im Anmeldeverfahren. Mehr Kostentransparenz von Anfang an.

3.      Bürgerbeteiligung von Anfang an

Nachvollziehbare Festlegungen für eine bundesweite Verkehrspolitik auf Basis transparenter Grundlagen. Beteiligung der Öffentlichkeit.

Ramsauer:

"Wir brauchen mehr Transparenz und Ehrlichkeit, was die Finanzierung von Verkehrsprojekten angeht. Der neue BVWP soll nur noch Projekte enthalten, die auch eine echte Chance auf Umsetzung haben. Wir werden deshalb klare Prioritäten setzen. Auf Grund des hohen Erhaltungsbedarfs und der chronisch knappen Kassen werden Erhaltungsmaßnahmen Vorrang vor Neubauprojekten haben. Bei Aus- und Neubaumaßnahmen werden wir uns überwiegend darauf konzentrieren, Engpässe auf den viel befahrenen Strecken zu beseitigen."

Für Projekte zur Engpassbeseitigung wird deshalb die neue Dringlichkeitskategorie "Vordringlicher Bedarf Plus" geschaffen. Bislang unterscheidet der BVWP nur zwischen "vordringlichem" und "weiterem" Bedarf.

Die Grundkonzeption für den neuen Bundesverkehrswegeplan wird erstmalig zur öffentlichen Diskussion gestellt. Sie kann unter www.bmvbs.de bis zum 15. März 2013 kommentiert werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der neue BVWP wird erstmals unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet. Bereits zur Grundkonzeption können Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung äußern. Erstmals werden bei einem BVWP die vorgeschlagenen Projekte nach einer ersten Bewertung im Internet veröffentlicht. Auch über die Bewertungsmethodik wird öffentlich informiert. Den Gesamtplanentwurf des BVWP 2015 werden wir darüber hinaus einem Konsultationsverfahren unterziehen.

Ramsauer:

"Die Öffentlichkeitsbeteiligung am BVWP ist neu und Teil unserer Initiative, schon im ganz frühen Stadium die Bürger an Entscheidungen über Verkehrsprojekte zu beteiligen. Das schafft Akzeptanz und kann dazu beitragen, eine "Dafür-Mentalität" zu schaffen."

Fahrplan

Bis Ende dieses Jahres werden die Verkehrsprognosen erarbeitet. Eine zusammenfassende Darstellung der Rahmenbedingungen der Verkehrsprognose 2030 wird in Kürze auf der Internetseite des BMVBS eingestellt. Parallel wird die neue Bewertungsmethodik in Gutachten erstellt. Dies sind die Grundlagen für die Bewertung von Projektvorschlägen, die bis September 2013 gesammelt werden. Im Anschluss erfolgt die Bewertungs- und Priorisierungsphase. Der Entwurf des BVWP wird 2015 vorgestellt und öffentlich diskutiert. Bis Ende 2015 soll der neue BVWP vom Kabinett beschlossen werden.

Allgemeine Informationen zum BVWP

Im BVWP wird auf Basis von Verkehrsprognosen und der volkswirtschaftlichen Bewertung von Projektvorschlägen festgelegt, welche Bundesstraßen, Autobahnen, Bundeswasserstraßen und Bundesschienenwege aus- oder neu gebaut werden sollen. Der BVWP wird von der Regierung beschlossen und ist die "Blaupause" für die Investitionen des Bundes in die Verkehrsinfrastruktur. Die einzelnen Projekte werden in den Ausbaugesetzen Straße und Schiene mit den jeweiligen Bedarfsplänen durch den Bundestag verbindlich festgelegt. Die Bedarfspläne werden alle fünf Jahre auf Aktualität überprüft.

Der derzeit gültige BVWP stammt aus dem Jahr 2003. Der neue BVWP ist der siebte seit Einführung einer bundesweit abgestimmten Verkehrspolitik (BVWPs 1973, 1978, 1980, 1985, 1992, 2003).

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