In der Umweltverträglichkeitsprüfung des Raumordnungsverfahrens wird auf die Sensibilität des Untersuchungsraumes mit seinen vielen Konfliktschwerpunkten hingewiesen und auf die Möglichkeit, dass Planungskorridore bei näherer Betrachtung der Konfliktschwerpunkte aus der weiteren Betrachtung ausscheiden (siehe Raumanalyse, S. 51). Bei dem insbesondere im Lüneburger Stadtgebiet bestehenden Interessenskonflikt ist nicht einsehbar, warum die Varianten nicht aus der Planung ausgeschlossen wurden.
Bei den vielen Konfliktschwerpunkten am nördlichen Ende, im Westen wie im Osten, ist nicht nachvollziehbar, warum nicht alle Korridore aus der weiteren Betrachtung ausscheiden. Das Ergebnis der Raumverträglichkeitsuntersuchung hätte lauten müssen: Zu hohe Raumwiderstände, Autobahnbau nicht möglich. Stattdessen wird mitten durch die Stadt geplant.
Unklar ist, warum es keinen Planungskorridor östlich um Lüneburg herum gibt, beispielsweise zwischen Adendorf und Scharnebeck, dann südlich oder nördlich um Bardowick herum. Unklar ist auch, warum es entlang der vorhandenen B 4 nördlich von Uelzen keinen Planungskorridor gibt, schließlich wäre nicht nur der von der Verkehrsuntersuchung Nordost empfohlene Ausbau der B 4, sondern auch die Nutzung großer Teile der B 4-Trasse als A 39 denkbar. Auch der Anschluss der A 39 an das Süd-Ende der Lüneburger Ostumgehung wäre denkbar, die Ostumgehung könnte den Bundesstraßen-Status behalten und eventuell ergänzt werden durch eine Westumgehung, ebenfalls als Bundesstraße.
In Unterlage 1.1, Umweltverträglichkeitsstudie I, Karte 4 sind Konfliktschwerpunkte eingezeichnet. Es fehlt der Bereich Lüne-Moorfeld als weiterer Konfliktschwerpunkt. Variante 504 verläuft durch weniger konfliktreiches Gebiet als die Varianten 502 und 503. Die Konfliktschwerpunkte zu Ortslagen in der West-Variante sind zwischen den Orten mitten im Korridor eingezeichnet. In Wirklichkeit verliefe eine West-Variante außerhalb der Ortschaften, im Gegensatz zu den Ost-Varianten. Die West-Variante verliefe außerdem weiter entfernt von der Wohnbebauung als bei den Ost-Varianten, speziell 502 und 503. Variante 504 verläuft in größerem Abstand zur Wohnbebauung als Varianten 502 und 503. Diese Fakten sind im Variantenvergleich nicht ausreichend stark gewichtet worden, sonst wäre es nicht zu der vorgeschlagenen Vorzugsvariante gekommen.
Im Erläuterungsbericht des Raumordnungsverfahrens auf Seite 18 oben wird erläutert, dass beim Verbinden von „relativ konfliktarmen Bereichen" zu Planungskorridoren versucht wurde, einen möglichst großen Abstand zu vorhandenen Siedlungsbereichen einzuhalten. Auf Seite 33 wird versprochen, dass Siedlungsbereiche innerhalb des Untersuchungsraumes „in erster Priorität von den Trassenführungen gemieden werden". Außerdem wird auf Seite 264 die Vorzugsvariante beschrieben als eine Variante, die „zum Schutz der Wohnbebauung vor Immissionen (Lärm, Staub etc.) und aus Gründen der Zerschneidungswirkung einen möglichst großen Abstand zu vorhandener und geplanter Wohnbebauung sowie eine möglichst flache Dammlage aufweist". Trotzdem wurden die Teilabschnitte 502 und 503 entwickelt. Später wurde aus dem Teilabschnitt 503 der Teilabschnitt 586 entwickelt, der zunächst ohne Tunnel betrachtet wurde und bezüglich des Schutzgutes Mensch ungünstiger war als der Teilabschnitt 502.
In der Landesplanerischen Feststellung begründen die Planer die östliche Grenze des Untersuchungsraumes mit einem voraussichtlich sehr hohem Raumwiderstand (z.B. Ortslagen Neetze, Süttorf, Thomasburg, Radenbeck, Bavendorf sowie das Mausetal). Der Raumwiderstand der Ortslage Lüneburg wurde offenbar nicht erkannt.