Die geplante Trasse der A39 soll im Abschnitt 2 Lüneburg Ost – Bad Bevensen B216 – L253 zwischen km 5+600 und km 14+500 bis auf ca. 80 m an den Damm des Elbe-Seitenkanals herangeführt werden. Eine Querungsmöglichkeit für Flora und Fauna ist in diesem Abschnitt lediglich an der Grünbrücke bei Wulfstorf (km 8+700), an der Vierenbachquerung (km 10.000) und am Hönkenbach (km 13+500) vorgesehen. Hinzu kommt: 3 Regenrückhaltebecken sind in diesem Abschnitt am Damm des Elbe-Seitenkanals vorgesehen. Der verbleibende Abstand zwischen Kanal und Trasse beträgt an diesen Stellen teils nur noch 15-20 m.
In Höhe der geplanten Tank- und Rastanlage Hohnstorf/Solchstorf (km 11+500) wird der unbewirtschaftete Teil der Rastanlage (Fahrtrichtung Süd) bis auf 15 m an das Dammbauwerk des Elbe-Seitenkanals herangeführt. Die bestehenden Wirtschaftswege entlang des Kanals verbleiben im Bestand und reduzieren die Nutzfläche des Korridors nochmals um ca. 8-10 Meter.
Für das Wild, dass den Kanal quert, gibt es somit kaum Ruhezonen. Es sieht sich zwischen Autobahn und Elbe-Seitenkanal eingeschlossen. Das Wild wird aufgrund von Schall- und Lichtemissionen der Fahrzeuge auf der A39 und auf dem Kanal diesen Bereich nicht als Ruhezone nutzen. Er wird vielmehr für das Wild zu einer Todesfalle, da es auf dem Rückweg ein weiteres Mal den Kanal durchschwimmen muss. Das Wild wird nicht, wie von der Planungsbehörde unterstellt, u. U. mehrere Kilometer parallel zwischen A39 und Kanal wandern, um die wenigen Querungsmöglichkeiten zu finden.
Die Kartierung der vorhandenen Wildwechsel im Bereich Bienenbüttel ist ungenau und teilweise falsch. Hier ist eine erneute Kartierung und Planung der Querungsmöglichkeiten für das Wild vorzunehmen. Beispielsweise ist ein alter Wildwechsel ungefähr in Höhe der geplanten Tank- und Rastanlage (Kilometer 11+500) unberücksichtigt.
Durch die Parallellage quert die Autobahn den Vierenbach (km 10+000), welcher Kaltwasser in Richtung des FFH-Gebietes Vierenbach führt. Das FFH-Gebiet Vierenbach befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite des Kanals. Es ist nicht auszuschließen, dass austretende Schadstoffe und Verkehrsemissionen in das FFH-Gebiet Vierenbach gelangen.
Aus den genannten Gründen wenden wir uns gegen die im zweiten Bauabschnitt geplante Parallellage der Trasse zum Kanal, sie ist aus Naturschutzgründen abzulehnen. Sollte die Autobahn trotz aller Einwände gebaut werden, ist die Trasse weiter nach Osten zu verlegen.