Die in Abschnitt 2.6 des Erläuterungsberichts angegebenen Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses für die Erteilung von Ausnahmen nach § 45 (7) BNatSchG für vier artenschutzrechtlich relevante Arten sind nicht ausreichend. Es wird nicht erwähnt, neben der B4 auch die A7 Verkehr in Nord-Süd-Richtung aufnimmt und dass parallel dazu die A14 geplant wird. Auch die Möglichkeit des Ausbaus der B 4 wird nicht erwähnt. Zudem werden die Probleme der B4 zwischen Melbeck und Gifhorn mit den Verkehrszahlen im nördlichen Bereich der Lüneburger Ostumgehung untermauert. Die Verkehrszahlen in den problematischen Bereichen sind für den Prognosenullfall nicht mal halb so hoch. Soll hier zu Lasten der betroffenen Arten bewusst getäuscht werden?