TraktorDie Interessengemeinschaft Landverlust durch A39 verweist auf die notwendige juristische Unterstützung, die Landwirte benötigen um durch die geplante Autobahn A39 keine Nachteile zu erleiden. Ein wirksames Mittel um Verluste zu vermeiden ist unter anderem die Bildung von Klagegemeinschaften, wie in Hohnstorf, Bad Bevensen und Gr. Hesebeck bereits geschehen (Der Beitrag kann auch in unserem Downloadbereich rechts heruntergeladen werden):

 

 

Juristische Beratung ist unverzichtbar


Ende November hat der Erörterungstermin für den Abschnitt 1 der geplanten A39 (Umgehung Lüneburg) stattgefunden. Der Dachverband der A39-Gegner war durch den Hamburger Rechtsanwalt Nebelsieck (Kanzlei Mohr und Partner) bei diesem Termin vertreten. Während der dreitägigen Erörterung wurde schnell klar, dass bereits im ersten Abschnitt gravierende Planungsfehler seitens des Vorhabenträgers gemacht wurden. Herr Nebelsieck und Herr Günther, juristischer Vertreter der Lüneburger Anwohner (aus der gleichnamigen Hamburger Kanzlei), waren schnell in der Lage, diese Fehler zu erkennen, sie zu benennen und darauf zielende wirksame Anträge zu stellen. Wie schwierig so etwas sein kann, mussten die im ersten Abschnitt betroffenen Landwirte und Verantwortlichen des Beregnungsverbandes erkennen. Ihre Einwände wurden von dem extra aus München geholten Rechtsvertreter der Planungsbehörde, Dr. Geiger, einfach weggedrückt. Die sachlichen und fachlichen Bedenken sowie die Beschreibung der entstehenden Nachteile für die Landwirtschaft wurden nicht von den zuständigen Planern gekontert, sondern von einem Juristen. Ohne eine entsprechende fachanwaltliche Unterstützung hat man in solch einer Lage zweifelsohne keine Chancen.


Viele von den A39-Planungen Betroffene haben sich in einem Schutz- und Klagefond zusammengefunden und in diesen Fond einen Betrag zur Verhinderung der A39, also zur Finanzierung der fälligen juristischen Unterstützung, eingezahlt. Diese Summe ist gut angelegt, gerade wenn man bedenkt, dass eine Anwaltsstunde ca. 300 Euro kostet und man bei der Finanzierung von eventuell nötigen Gutachten schnell mal bei 10.000 Euro landet. Weitere Gerichtskosten sind noch nicht abzuschätzen.


Gerade für betroffene landwirtschaftliche Betriebe ist dieser Schutz aber längst nicht ausreichend. Nach dem beabsichtigten Autobahnbau folgen die Flurbereinigungsmaßnahmen, deren Korridor bei nicht genügend vorhandener Fläche noch bis 3 Kilometer von der eigentlichen Trasse entfernt liegen kann. Durch diese Inanspruchnahme von Eigentums- und Pachtflächen entstehenden den davon betroffenen Betrieben viele Probleme:

  • Existenzgefährdung
  • Verkehrswerte und Entschädigungen für Dienstbarkeiten
  • Gestellung von Ersatzland
  • Um- und Mehrwege
  • Grundstücks- und Schlagdeformationen (An- und Durchschneidungen)
  • Entschädigungen für den Erwerbsverlust von Eigentums- und Pachtflächen sowohl bei dauerhaft als auch nur vorübergehend benötigten Flächen
  • Folgeschäden und sonstige Verluste

Bei enteignungsrechtlichen Fragen ist der Vorhabenträger, hier die Planungsbehörde, verpflichtet, die Kosten für die anwaltliche Vertretung im Zusammenhang mit den enteignungsrechtlichen Eingriffen (siehe Auflistung) zu erstatten. Grundlage für eine spätere erfolgreiche Klage zur Durchsetzung der eigenen Rechte ist eine gute Information vorab und richtig getätigte Einwendungen.


In Hohnstorf und den in der Gemeinde Bienenbüttel betroffenen Nachbarorten haben sich bereits vor zwei Jahren die Landwirte zu einer Klagegemeinschaft zusammengefunden. Beratung und spätere rechtliche Vertretung erfolgen durch die genannte Kanzlei Mohr und Partner, in Person durch Herrn Rüdiger Nebelsieck. Die jeweils erhaltenen anwaltlichen Informationen werden im Klageverbund verteilt; damit hat jedes Mitglied der Klagegemeinschaft eine wesentlich höhere Rechtssicherheit im Umgang mit der Planungsbehörde und dem gesamten Planungs- und Bauverlauf der A39. Bei den in diesem Jahr anstehenden Planfeststellungsverfahren sollte jeder Betrieb in der Lage sein, den Hauptteil seiner Einwendungen selbst zu schreiben; für den individuellen Bereich seines landwirtschaftlichen Unternehmens wird die Einzelberatung durch Herrn Nebelsieck wahrgenommen. Diese Vorgehensweise führt zu einer frühen Auseinandersetzung mit den anfallenden Problematiken. Sie stellt sicher, dass man die Probleme komplex genug behandelt; auch werden durch das gemeinsame Vorgehen die Kosten deutlich gesenkt. Ein nicht zu verachtender positiver psychologischer Nebeneffekt ist die Erkenntnis, dass man mit den Problemen nicht alleine dasteht.
Ein gemeinsamer Klageverbund hat sich jetzt auch in Groß Hesebeck gebildet. Herr Oberhauser von der Kanzlei Labbé & Partner (Theatinerstraße 33, 80333 München) hat am 11. Dezember 2013 eine Informationsveranstaltung in Groß Hesebeck durchgeführt. Dabei wurde den teilnehmenden Landwirten schnell klar, dass sie im Zusammenhang des Baus der A39 alleine und ohne juristische Unterstützung ihre Rechte nicht erfolgreich geltend machen können.
Mit der Unterstützung von Wilhelm Schulz, Groß Hesebeck (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), wurde sofort ein Klageverbund ins Leben gerufen. Die beteiligten Landwirte haben der Kanzlei Labbé eine Vollmacht für eine gemeinsame Vertretung erteilt. Das Büro Labbé sagt für eine künftige Vertretung als Serviceleistung auch zu, den betroffenen Betrieben bei der Erstellung ihrer Einwendung zu helfen. Geplante Ansprechpartner in den umliegenden Ortschaften hierfür sind:

 

  • Gr. Hesebeck Wilhelm Schulz
  • Kl. Hesebeck Jochen Warnecke 
  • Röbbel Henning Niebuhr
  • Oetzendorf Hans-Heinrich Sackmann 
  • Gollern Andreas Schrötke

Die Hohnstorfer und jetzt auch Hesebecker Klagegemeinschaften sind die einzige Möglichkeit, die Interessen der landwirtschaftlichen Betriebe im A39-Verfahren wahrzunehmen; sie sind kein Ersatz, sondern eine Ergänzung zum Schutz- und Klagefond oder der Klagegemeinschaft der Stadt Bad Bevensen. Wenn es später um die Höhe von Entschädigungen geht, bestimmt das schwächste Glied in der Kette die Höhe, nicht der, der glaubt, der Stärkste zu sein. Der Informationsaustausch und das gemeinsame Handeln entlang der gesamten A39-Trasse stärken auch in dieser Hinsicht die Interessen der Landwirtschaft und helfen bei der Durchsetzung unserer Rechte. Die Landwirtschaft kann bei dem Projekt A39 nicht der Finanzier einer Autobahn sein, deren Wert jetzt schon von einem großen Teil der Bevölkerung und vielen Fachleuten bestritten wird. Für weitere Informationen melden Sie sich bitte bei den Ansprechpartnern vor Ort.
Schützen Sie Ihre Rechte, erkundigen Sie sich, und machen Sie mit.

Interessengemeinschaft Landverlust A39
Verantwortlich
Reinhard Meyer
Solchstorfer Str. 30
29553 Hohnstorf
05823/1541
0171/4203754
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