Die Jagdgenossenschaft Hohnstorf verlangt rechtliche Klarheit. Sie ist, wie viele andere Jagdgenossenschaften und Eigenjagden entlang der geplanten Trasse der A39 auch, massiv von den Planungen betroffen. Die geplante Autobahn zerschneidet den Lebensraum von Wildpopulationen in vielen Bereichen und versiegelt wichtige Flächen. Durch die Parallellage zum Elbe-Seitenkanal in Kombination mit Brücken und Parkplätzen würden auf mehreren Kilometern Sackgassen für das Wild entstehen. Ob nach der Realisierung der geplanten Autobahn die Jagdgenossenschaft und die Hohnstorfer Eigenjagd weiter Bestand haben könnten, ist fraglich.
Daher hat sich die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Hohnstorf ausführlich mit dem aktuellen Stand des Planungsverfahrens befasst, konkret mit dem Erörterungstermin der Planungsbehörden für den Abschnitt 1. Die Genossenschaft hat in dessen Verlauf drei Anträge gestellt, um die Interessen ihrer Mitglieder zu schützen.


Im ersten Antrag forderte die Genossenschaft die Aussetzung der Planfeststellung so lange, bis die von der Landesregierung in Auftrag gegebene Prüfung der Alternative „B4-Ausbau mit Ortsumfahrungen" abgeschlossen ist. Denn diese würde nicht in die Rechte der Genossenschaft eingreifen.


Für den Fall dass die Planfeststellungsbehörde diesem Antrag nicht folgen sollte, hat die Jagdgenossenschaft beantragt, das Verfahren auszusetzen, bis klare, rechtliche Regeln für die durch den Autobahnbau Geschädigten vorliegen. Es fehlt nach wie vor an rechtssicheren Festlegungen zu Kompensationszahlungen, Maßnahmen und Schadensausgleich für Jagdgenossenschaften.


Der dritte Antrag fordert, das Abschnittsende des Abschnittes 1 – anders als jetzt geplant - so zu legen, das im Abschnitt 2 alternative Trassen möglich bleiben. Dies ist wichtig, um angesichts der vielfältigen Probleme Trassenführungen prüfen zu können, die die umstrittene Parallellage zum Kanal und die damit verbundenen massive Eingriffe in die Wildbestände, vermeiden könnten.


Es ist nun die Aufgabe der Planfeststellungsbehörde diese und viele weitere Anträge zu prüfen, die im Rahmen des Erörterungstermins gestellt wurden. Von ihrer Entscheidung wird es abhängen, ob den Geschädigten nur der Gang vor Gericht bleibt.

Beitrag teilen: