Warum ist es gut, dass die Gemeinde Bienenbüttel eine Stellungnahme zum Raumordnungsprogramm abgibt und sich darin erneut gegen den geplanten Trassenverlauf der A 39 ausspricht? Die Antwort gibt BI-Sprecher Wolfgang Schneider als Antwort auf einen Leserbrief in der AZ
Leserbrief – Antwort auf Horst Bichinger
Obwohl die AZ Horst Bichingers Leserbrief mit einer polemischen Tatsachenbehauptung („Bienenbütteler setzen aufs St.-Florians-Prinzip“) überschrieben hat, möchte ich die von Herrn Bichinger formulierten Fragen ernstnehmen und ganz unpolemisch beantworten.
Was ist geschehen? Auf Empfehlung und nach einer Vorlage des Bienenbütteler A-39-Begleitausschusses hat der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde in seiner Stellungnahme zum Entwurf des neuen Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises seine Ablehnung des Trassenverlaufs der Autobahn über das Gemeindegebiet ein weiteres Mal bekräftigt. Wie aus dem Text der Stellungnahme hervorgeht, stützt er sich dabei auf Beschlüsse des Gemeinderats aus den letzten sieben Jahren. Ich zitiere, um mögliche Missverständnisse auszuräumen, aus dieser Stellungnahme etwas vollständiger als die AZ in ihrem Bericht vom 4. April: „Mit Blick auf die (im RROP-Entwurf) formulierte Forderung nach einer vollständigen und zügigen Realisierung der A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg wiederholt die Gemeinde Bienenbüttel ihre bereits in den Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren des Abschnitts 1 formulierte Ablehnung der Vorzugstrasse der A 39, sofern sie über das Gemeindegebiet verläuft. Das gilt auch für die im Verlauf der Vorzugstrasse geplanten Nebenanlagen, sofern sie auf dem Gebiet der Gemeinde Bienenbüttel angesiedelt sind. Die Gemeinde Bienenbüttel verweist zu diesem Zweck auf die einschlägigen Beschlüsse ihres Rates vom 22.06.2006 (Ablehnung der Vorzugstrasse), 27.10.2009 (Ablehnung einer PWC-Anlage im Bereich des Ortsteils Hohnstorf) und 30.3.2011 (Ablehnung jeglicher Rastanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Bienenbüttel).“
Was nun, fragt Herr Bichinger, ist ein Begleitausschuss? Der Bienenbütteler A-39-Begleitausschuss ist vor nunmehr zwei Jahren auf Vorschlag der CDU eingerichtet worden. In ihm vertreten sind Abgesandte aller im Gemeinderat vertretenen Parteien; hinzu kommen die Ortsvorsteher der an der geplanten Autobahntrasse liegenden Ortschaften (Edendorf, Hohnstorf, Wulfstorf), je ein Vertreter der Wirtschafts- und Tourismus-Gemeinschaft (WTG), der BI Hohnstorf, der Landwirtschaft, der Jägerschaft und der Verwaltung. Aufgabe des Ausschusses ist es, im Zusammenhang der A-39-Planungen darauf zu achten, dass die Interessen der Gemeinde und ihrer Bürger/innen gewahrt und durch konkrete Planungsvorhaben nicht etwa geschädigt werden. Es wird Sie, Herr Bichinger, sicherlich interessieren, dass bislang sämtliche, die konkreten Planungen der A-39-Trasse grundsätzlich sehr kritisch beurteilenden Stellungnahmen des Begleitausschusses (u.a. eben auch die oben zitierte) einstimmig verabschiedet worden sind. Der Grund dafür ist einfach: Es steht für die Mitglieder des Begleitausschusses außer Frage, dass die A 39, so wie sie zur Zeit geplant wird, für die Gemeinde Bienenbüttel keine Vorteile, aber viele Nachteile hat. Die Gemeinde vor den Nachteilen der geplanten Autobahn zu schützen, ist aber gerade Aufgabe des Begleitausschusses, eine Aufgabe im übrigen, die mit dem St.-Florians-Prinzip nichts, mit der Verantwortung der politischen Gremien für ihre Gemeinde dafür um so mehr zu tun hat.
Das können Sie auch daran erkennen, dass die Gemeinde Bienenbüttel nicht die einzige ist, die sich kritisch gegen die A-39-Planungen wendet. Ähnliche, mitunter noch weitergehende Stellungnahmen haben bereits Altenmedingen, Barendorf, die Stadt Bad Bevensen, die Samtgemeinde Ostheide (LG), Wendisch-Evern und, im Süden der Trasse, Jembke abgegeben. Je konkreter die Autobahnplanungen werden, desto stärker wird eben auch die Kritik an ihnen, da den Betroffenen oft erst im Planungsverlauf klar wird, was da eigentlich auf sie zukommt.
Und was das im RROP-Entwurf vorgesehene riesige „Vorbehaltsgebiet Sandabbau“ in unmittelbarer Nähe des Dorfes Hohnstorf betrifft, so haben Sie den Beschluss des Bau- und Planungsausschusses nicht verstanden. Dieses „vorbehaltene“ Sandabbaugebiet ist etwa doppelt so groß wie der gesamte Ort und liegt in einem als Naherholungsgebiet ausgewiesenen Bereich. Gerade weil ein regionaler Bedarf an solch immensen Sandmengen nicht zu erkennen ist, hat der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde folgende, von Ihnen leider missverstandene Stellungnahme beschlossen (wie die zur A 39 ebenfalls einstimmig): „In Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung wäre es wünschenswert, den planvollen, sparsamen, umweltverträglichen und räumlich konzentrierten Sandabbau bereits im Rahmen des RROP durch eine bedarfsorientierte Darstellung zu steuern. Daher ist die Fläche bei Hohnstorf dem regionalen Bedarf anzupassen.“ Der Bau einer Autobahn aber wäre gerade keine „regionale“ Maßnahme. Auch er könnte daher, anders als Sie argwöhnen, zur Rechtfertigung eines solch monströsen Sandabbaugebiets nicht herangezogen werden.
Wolfgang Schneider
(Sprecher des A-39-Begleitausschusses Bienenbüttel)
Bienenbütteler setzen aufs St.-Florians-Prinzip
Leserbrief zum Artikel „Nein zur A 39 auf Gemeindegebiet“, AZ vom 4. April:.
Nein zur A 39 auf Gemeindegebiet? Aber danach folgt eine von einem Bienenbütteler Begleitausschuss – was ist das eigentlich? – erarbeitete Stellungnahme, die den kompletten A 39 Bau nahezu einfordert: also Ja zur A 39 – aber nicht bei uns! Was ist das für ein Meinungs-Herumgeeiere. Der Bienenbütteler CDU stößt das Vorbehaltsgebiet (für Sandabbau) sauer auf. Doch auch hierfür gibt es eine maßgeschneiderte Lösung: „Der Abbau soll durch eine bedarfsorientierte Darstellung gesteuert und die Abbauflächen den regionalen Bedürfnissen angepasst werden.“ Hä? Ist damit gemeint: 1. Bienenbüttel unterstützt den Bau der A 39 – aber nicht auf ihrem Gemeindegebiet ! 2. Bienenbüttel hat nichts gegen den dafür nötigen Sandabbau, solange der durch das RROP befürwortet wird (CDU-Vorschlag). Also, frei nach dem Motto: Wasch mich, aber mach mich nicht nass oder nach dem St.-Florians-Prinzip! Und damit zeigt sich W. Schneider laut AZ zufrieden und völlig einverstanden ... War das wirklich alles so gemeint ?
Horst Bichinger,
Altenmedingen