Zu geringe Gewichtung des Schutzgutes Mensch, die Gewichtung der einzelnen Schutzgüter ist nicht transparent.
Der Raumwiderstand von Siedlungsgebieten wurde als „sehr hoch“ eingestuft. Damit steht er auf gleicher Stufe mit
- großflächigen Sonderbauflächen Erholung (Campingplatz, Ferienhaussiedlung)
- Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten (Zone C) und flächigen Naturdenkmale
- gemeldeten FFH-Gebieten
- EU-Vogelschutz-Gebieten
- avifaunisch wertvollen Bereichen für Brut- bzw. Gastvögel (einschließlich Niedersächsischem Weißstorchprogramm)
- Trinkwasserschutzgebieten Zone I und II
- Großflächigen oder linearen archäologischen Denkmalen
Eine differenziertere Gewichtung, insbesondere die Bevorzugung des Schutzgutes Mensch ist nicht erkennbar. Im Variantenvergleich erfolgte eine dreistufige farbige Darstellung der Entscheidungsrelevanz der Schutzgüter. Hier sind immer die am stärksten vom Durchschnitt abweichenden Schutzgüter von hoher Entscheidungsrelevanz, auch hier gibt es keine Bevorzugung des Schutzgutes Mensch. Allein die Tatsache, dass eine Vorzugsvariante mitten durch Lüneburg ermittelt wurde, lässt auf Fehlbewertungen oder grundsätzliche Schwächen der Methodik schließen.
Der später aus dem Teilabschnitt 503 entwickelte Teilabschnitt 586 war im Variantenvergleich bezüglich des Schutzgutes Mensch ungünstiger als Teilabschnitt 502, obwohl ein Hauptargument gegen Teilabschnitt 502 das Schutzgut Mensch war. Erst durch den Deckel in Moorfeld wird die Variante 586 bezüglich des Schutzgutes Mensch günstiger. Wäre der damalige Variantenvergleich aber unter Voraussetzung eines Deckels in Moorfeld durchgeführt worden, wäre es insgesamt vor allem aus Kostengründen bei der Variante 502 geblieben.
Dass es ohne den Deckel in Moorfeld zu Grenzwertüberschreitungen bei Lärm und Feinstaub kommen könnte, wurde schon in der Landesplanerischen Feststellung erwähnt. Trotzdem wurde der Variantenvergleich zunächst ohne den Deckel durchgeführt, erst nach Festlegung der Variante wurde der teure Deckel in die Planungen aufgenommen.