Der Abschnitt 7 des Erläuterungsberichts enthält keine Zahlen für die Kosten, auch die für den Abschnitt 1 geschätzten Kosten werden verschwiegen. Die Planungsunterlagen sind um diese Zahlen zu ergänzen, insbesondere die für die Deckelung in Moorfeld veranschlagten Zusatzkosten sind zu nennen.
Die A39 ist mit 437 Mio. € im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2003 enthalten. Es ist zu prüfen, ob angesichts der Kostensteigerung auf derzeit 1,1 Mrd. € damit überhaupt noch ein Planungsauftrag zu begründen ist und ob diesbezüglich nicht Korrekturmöglichkeiten vorgesehen werden müssten, um anderen, wirtschaftlicheren und sinnvolleren Projekten höhere Realisierungschancen einzuräumen.
Es ist außerdem zu begründen, warum die Planungen nach der Linienbestimmung trotz 2008 geschätzter Kosten von 608 Mio. € fortgeführt werden durften.
Die Wirtschaftlichkeit der A39 ist nicht nachgewiesen. Anfangs wurde das niedrige Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) verschleiert, indem die A39 mit der A14 und der B190n zu einem Gesamtprojekt verknüpft und nur für das Gesamtprojekt ein NKV von 3,4 veröffentlicht wurde. Die Basisdaten der NKV-Berechnung wurden geheim gehalten und auf mehrfache Nachfrage nicht herausgegeben. Mit Hilfe der für die A14 und die B190n herausgegebenen NKV-Werte hat die Aktion Lebensberg für die A39 ein NKV von 1,87 ermittelt. Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens wurden für die drei Projekte getrennte NKV (2,78 für die A39 bei auf 608 Mio. € gestiegenen Kosten) veröffentlicht, die die A39-Gegner für „schöngerechnet" hielten (siehe
http://www.bs-wiki.de/bi-luene-moorfeld.de/mediawiki/images/A39_anmerkungen_wirtschaftlichkeitsberechnung.pdf),
ein Klärungsversuch ist gescheitert (siehe Email-Wechsel unter
http://www.bs-wiki.de/bi-luene-moorfeld.de/mediawiki/images/Emailwechsel_Basisdaten_NKV.pdf).
Auf Anfragen im niedersächsischen Landtag gab es keine befriedigenden Antworten, weil das Bundesverkehrsministerium der niedersächsischen Landesregierung nicht die benötigten Informationen zur Verfügung stellt. Auch eine Anfrage im Bundestag wurde unbefriedigend beantwortet. Zu den Anfragen siehe
http://www.bs-wiki.de/bi-luene-moorfeld.de/mediawiki/index.php?title=NKV#Anfrage_in_Landtag.
Mittlerweile hat sich gezeigt, dass die A39-Gegner mit ihren damaligen Bedenken Recht behielten. Nachdem die Kostensteigerung auf 1,1 Mrd. € bekannt geworden war, hat die Bundesregierung den NKV-Wert auf 1,9 reduziert.Auch hier gibt es keine Transparenz, lediglich ein Anstieg einzelner Nutzen-Positionen um bis zu 20 % wurde genannt. Allgemein ist das Verfahren zur Bestimmung des NKV unter Experten umstritten. Schon allein die Verwendung von zu hoch prognostiziertenPlanfall-Verkehrszahlen(siehe voriger Abschnitt) bewirkt unrealistische Ergebnisse.
Da für NKV-Berechnungen nur die reinen Investitionskosten veranschlagt. Deshalb kann aus einem NKV > 1 nicht auf die Wirtschaftlichkeit eines Projektes geschlossen werden. Hinzu kommen nämlich Planungskosten, Verwaltungskosten und Gutachterkosten.
Spätestens mit der Verteuerung der A39 auf mindestens 1,1 Mrd. € ist ein volkswirtschaftlicher Nutzen nicht mehr gegeben, denn auch diese Summe beinhaltet nur die reinen Investitionskosten. Immerhin bewegen sich die aktuell veranschlagten Kosten mittlerweile in der Größenordnung der in dem Konzeptpapier „Transparenz, Effizienz, Wettbewerb: Ein Zwei-Säulen-Konzept zur Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur" des Wirtschaftsrates der CDU aus dem Jahr 2007 genannten Zahlen von 11,7 Mio €/km, also 1,23 Mrd. €. Hinzu kommen laut dem genannten Konzeptpapier noch Verwaltungskosten während der Genehmigungsphase von ca. 9,4 Mio €/km, also 987 Mio € und weitere Kosten an Behörden und Verbände mit Kostenerstattung sowie Gutachterkosten von ca. 5,7 Mio €/km, also 598,5 Mio € hinzu. Das ergäbe eine Summe von ca. 2,68 Mrd. €. Für eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der A39 müsste man diese Zusatzkosten mit in die NKV-Berechnung einfließen lassen. Es ergäbe sich damit ein NKV < 1, das Projekt ist also unwirtschaftlich.