Die A39 ist im Bundesverkehrswegeplan von 2003 mit einem besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag versehen, der auch eine Untersuchung fordert, inwieweit das verkehrliche Ziel auch mit Alternativplanungen erreichbar ist.
Es wurde jedoch weder die Möglichkeit der Verlagerung auf andere Verkehrsträger betrachtet, noch eine bedarfsgerechte und vernünftige Null-Plus-Variante.
Die im Raumordnungsverfahren kurz betrachtete Null-Plus-Variante entsprach nicht der von der Verkehrsuntersuchungen Nordost (VUNO) empfohlenen Lösung. Es handelte sich praktisch um eine komplette Neutrassierung anstelle eines bedarfsgerechten Ausbaus mit Ortsumgehungen. Dadurch kamen die gravierenden Unterschiede des Flächenverbrauchs und der Zerschneidungswirkung zwischen der ausgebauten B4 und der geplanten A39 nicht ausreichend zur Geltung. Diese Unterschiede hätten zu dem Ergebnis geführt, dass der bedarfsgerechte Ausbau der B4 die den Belangen des Naturschutzes eher entsprechende, den verkehrlichen Zielen ebenfalls gerecht werdende und deutlich kostengünstigere Alternative ist. Die Betrachtung der Null-Plus-Variante im Raumordnungsverfahren war daher nicht ausreichend.
Insofern kann der naturschutzfachliche Planungsauftrag nicht als abgearbeitet betrachtet werden.