Im Textteil des Landes-Raumordnungsprogramms sind folgende Ziele festgehalten, es sollen:

-          die natürlichen Lebensgrundlagen gesichert und die Umweltbedingungen verbessert werden,

-          belastende Auswirkungen auf die Lebensbedingungen von Menschen, Tieren und Pflanzen vermieden oder vermindert werden,

-          die Folgen für das Klima berücksichtigt und die Möglichkeiten zur Eindämmung des Treibhauseffektes genutzt werden.

-          Die Auswirkungen des demografischen Wandels, die weitere Entwicklung der Bevölkerungsstruktur und die räumliche Bevölkerungsverteilung sind bei allen Planungenund Maßnahmen zu berücksichtigen.

 

Diesen Anforderungen wird die Planung nicht gerecht. Die geplante Autobahn stellt einen schweren Eingriff in die Natur dar. Auch wenn die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr versucht, Umweltbelange bei der Planung zu berücksichtigen, werden die Umweltbedingungen nicht „verbessert", sondern für Mensch und Tier im Einzugsbereich der geplanten Autobahn dramatisch verschlechtert. Zerschnitten und beeinträchtigt werden eine Kulturlandschaft und ein bisher mäßig belasteter Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Die Schadstoff -und Lärmbelastungen durch die Autobahn werden auch in den FFH-Gebieten entlang der Trasse Spuren hinterlassen und Arten gefährden.

Das Raumordnungsprogramm für die Region Uelzen sieht außerdem einen Vorrang für Landwirtschaft und Naherholung vor. Das RROP für den Raum Uelzen listet unter anderem die Orte Bad Bevensen, Bienenbüttel, Bad Bodenteich und Uelzen als Standorte „mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung" auf – alles Orte, deren Umgebung durch die A 39 und ihre Emissionen beeinträchtigt würden.

Viele Menschen, zu denen auch wir gehören, haben bewusst ihren Wohnsitz in einem Lebensraum gewählt, der sich durch gute Naherholungsmöglichkeiten auszeichnet. Wir sehen unsere Lebensqualität durch ein Projekt bedroht, für das sich kaum ein Nutzen ausmachen lässt. Die Wohn- und Lebensqualität in den Autobahn-nahen Dörfern sinkt. Sie werden uninteressanter für Pendler, die Wohlstand in die Region bringen.

So wird der Naherholungswert unseres Wohnorts Bienenbüttel stark geschmälert. Die geplante Trasse führt zu einer weiteren Zerschneidung der Gemeinde Bienenbüttel, deren Gebiet bereits durch die Bundesstraße 4, den Schienenweg Hamburg/Hannover sowie den Elbe-Seitenkanal zertrennt wird. Im Westen verlaufen B 4 und Eisenbahntrasse wie eine Barriere. Die Naherholung im Osten würde durch die Autobahntrasse ortsnah schwer beeinträchtigt. Der Ort verliert auch touristisch an Attraktivität.

Der Teil der Trasse, der den Landkreis Uelzen durchqueren soll, zerstört aber nicht nur Naherholungsgebiete. Der hohe Flächenverbrauch der Trasse, der Nebenflächen und der nötigen Ausgleichsmaßnahmen vernichtet landwirtschaftliche Ackerflächen und gefährdet landwirtschaftliche Betriebe. Jeder Plan, der zu seiner Durchführung einen Eingriff in privates Eigentum erfordert, muss überwiegend dem Wohl der Allgemeinheit dienen (Artikel 14 des Grundgesetzes). Das ist im Fall der A 39 nicht gegeben, da das Nutzen-Kosten-Verhältnis unter einem vertretbarem Niveau liegt.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Die geplante Trasse der A 39 steht in krassem Widerspruch zu den im LROP und im RROP für den Raum Uelzen formulierten Zielen und ist daher abzulehnen.

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