Die A39 soll von Lüneburg nach Wolfsburg auch durch das Gemeindegebiet von Bienenbüttel gebaut werden. Die Bürgerinitiative „Hohnstorf 2011“ ist ein Teil des Widerstandes gegen diesen ökologischen und ökonomischen Irrsinn.
Gemeinsam mit dem Dachverband „KEINE! A39“ und »benachbarten« Bürgerinitiativen, Einzelpersonen und Verbänden kämpfen wir für Verkehr mit Sinn und Verstand.
Hier folgen die aktuellen Beiträge:
Ältere Beiträge findest Du über die Navigation "Archiv" oder über die "Suche".
Vom 22. Mai bis zum 21. Juni wird die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Planunterlagen des Abschnittes 2 der A39 (Lüneburg bis Bevensen) öffentlich auslegen. Ab dem 22. Mai können Bürgerinnen und Bürger ihre Bedenken in Form von Einwendungen einreichen. Die Planungsbehörde wird diese dann abwägen und ggf. in den Plan einfließen lassen.
Fundierte Einwendungen bilden auch eine Grundlage für später einzureichende Klagen. Besonders direkt Betroffene sollten darauf achten, auf das spätere Verfahren gut vorbereitet zu sein, um eventuelle Nachteile zu vermeiden.
Bis zur Auslegung können bereits viele Aufgaben erledigt werden, um später mit der gegebenen (kurzen) Zeit auszukommen. Wir bitten daher alle Interessierten um entsprechende Unterstützung.
Zur Vorbereitung auf die Planauslegung treffen wir uns am
Dienstag, den 15. Mai um 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hohnstorf
Es ist ebenfalls vorgesehen wieder ein Einwendungs-Office durchzuführen, um alle bei der Erstellung von Einwendungen zu unterstützen. Hierfür müssen wir ebenfalls einiges organisieren.
Vorbereiten wollen wir auch unsere Aktion "Hohnstorf hängt höher!" und einen Besuch des Landtagsabgeordneten Detlev Schulze (Bündnis90/Grüne). Details dazu erläutern wir auf dem Treffen.
Es wurde seitens der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bekannt gegeben, dass die Planauslegung für den Abschnitt 2 der A39 ab dem 22. Mai erfolgen soll.
Der Abschnitt 2 erstreckt sich von Lüneburg, an Hohnstorf vorbei, bis nach Bad Bevensen.
Die Auslegung erfolgt für 4 Wochen. Bis 6 Wochen nach Auslegungsbeginn haben Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit Einwendungen zu den Plänen einzureichen. Die Einwendungen sind wichtig, da später ggf. nur gegen Punkte geklagt werden kann, die im Vorwege auch eingewandt, aber nicht entsprechend beachtet wurden.
Wer also diesen Zeitraum für seine Einwendungen nicht nutzt, hat nach dem Ergehen des Planfeststellungsbeschlusses keine Möglichkeit der Einflußnahme mehr.
Auch im Abschnitt 6 (Wittingen) wurde der Termin für die Planauslegung bekannt gegeben. Sie soll ab dem 7. Mai erfolgen.
Die Samtgemeinde Boldecker Land ist von den Planungen des Abschnitts 7 der Autobahn A39 betroffen. Die ohnehin bereits durch Verkehrsinfrastruktur eingeschränkte Samtgemeinde wird nicht nur durch eine zusätzliche Autobahntrassierung, sondern auch noch durch einen Mega-Rastplatz belastet. In der Folge kommen dann noch Schädigungen durch Sandabbau, Landverlust und viele weitere Faktoren hinzu. Die Samtgemeinde hatte zur Vorbereitung Ihrer Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses belegt die vielen Nachteile die die Planungen des Abschnittes 7 für die Samtgemeinde mit sich bringen.
Die Planfeststellungsbehörde scheint diese Einwendungen jedoch nicht zu beachten. Vielmehr wurde seitens der Behörde bekannt gemacht, dass es einen Planfeststellungsbeschluss ohne einen weiteren Anhörungstermin oder gar eine nochmalige Auslegung der geänderten Planunterlagen geben wird (zur Erinnerung: Aufgrund der vielen berechtigten Einwendungen seitens der A39-Kritiker und ihrem Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsiek mussten die ursprünglich ausgelegten Unterlagen zurückgezogen und überarbeitet werden).
Die Samtgemeinde Boldecker Land hat nun den Beschluss gefasst, Klage beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen, sollten die Einwände der Gemeinde in den Planfeststellungsunterlagen keine Berücksichtigung finden.
Ein Beispiel, das Schule machen sollte. Der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land hat mit der Beauftragung des Gutachtens sowie der Beschlussfassung den Klageweg zu beschreiten, alles getan was getan werden konnte um Schaden von der Samtgemeinde und ihren Bürgern abzuwenden.