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Hier findest Du alle Beiträge rund um die Planung zum Bau der A39. Die Beiträge sind kalendarisch sortiert.
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Nun ist es also amtlich: Sollte die geplante A 39 gebaut werden, wird die B 4 zwischen Lüneburg und Gifhorn – mit Ausnahme der Uelzener Umfahrung – zur Landesstraße zurückgestuft werden. Auf diesen Sachverhalt hat der Dachverband der Bürgerinitiativen gegen den Bau der A 39 seit Jahren immer wieder hingewiesen. Er hätte für die gesamte Region gravierende Folgen:
1. Betrieb, Unterhaltung und Erhalt einer ehemaligen Bundesstraße kosten nach Angaben der Verkehrsministerkonferenz "im Durchschnitt 60.000 Euro pro Kilometer und Jahr" (Stand 2009!) – das macht allein für die in Frage kommenden rund 80 km zwischen Lüneburg und Gifhorn/Nord 4,8 Millionen Euro im Jahr, für die dann das Land aufkommen müsste. Einen Teil dieser Kosten würde das Land sich von den Landkreisen zurückholen und zu diesem Zweck bestimmte Abschnitte bestehender Landesstraßen zu Kreisstraßen zurückstufen. Dafür gibt es bereits konkrete Pläne. Das wiederum hätte für die Landkreise, also auch für den Kreis Uelzen, erhebliche Kosten zur Folge.
2. Landesstraßen können, anders als Autobahnen und Bundesstraßen, nicht bemautet werden. Damit entfällt die Möglichkeit, den Schwerlastverkehr über die Maut von der Bundestraße herunter- und auf die Autobahn zu bekommen. Für Mautflüchtlinge wäre eine entwidmete B 4 geradezu eine Einladung, und der LKW-Verkehr auf dieser Strecke würde neue Spitzenwerte erreichen.
3. Lärmschutzmaßnahmen jedoch, wie sie im Zuge eines B4-Ausbaus (anstelle des Autobahnbaus) dem Bund gesetzlich vorgeschrieben wären, entfallen entlang der dann ehemaligen Bundesstraße ersatzlos. Auch Ortsumfahrungen wären künftig ausgeschlossen. Das Land würde die Kosten für derartige Maßnahmen im Verlauf einer Landesstraße nicht tragen (können).
4. Die geplante A 39 würde, sagt der Leiter der Straßenbaubehörde, „den Großteil des überregionalen Verkehrsaufkommens, das zurzeit noch die B 4 nutzt, aufnehmen“. Klingt gut, heißt aber nichts. Denn den amtlichen Angaben zufolge sind lediglich zwölf Prozent des gegenwärtigen Verkehrs auf der B 4 „überregionaler Verkehr“. Wenigstens 90 Prozent des gegenwärtig über die B 4 rollenden Verkehrs verblieben dort; er hätte schon nach wenigen Jahren wieder den Stand des heutigen Verkehrsaufkommens erreicht.
5. Was sagen eigentlich jene Unternehmen zur B4-Abwertung, die wegen der günstigen Lage an einer gut ausgebauten Bundesstraße dort vor gar nicht langer Zeit Grundstücke erworben und Betriebe aufgebaut haben? Sollte die A 39 gebaut werden, würden sie einige Jahre danach an einer von den Maut meidenden LKWs zu Schanden gefahrenen Landesstraße sitzen und die vom Land nicht mehr zu stopfenden Schlaglöcher zählen.
Wolfgang Schneider, Bienenbüttel
Sprecher des Dachverbands Keine! A 39
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Die AZ berichtet in ihrer heutigen Ausgabe:
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Pressemitteilung vom 26. August 2016
BUND legt bei EU Beschwerde gegen Bundesverkehrswegeplan ein
Berlin/Brüssel: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute - vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB - gegen den Kabinettsbeschluss vom 3. August zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt. „Wie das Kabinett beim Bundesverkehrswegeplan vorgeht verstößt es gegen elementare Beteiligungsrechte. Deshalb streben wir ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland an“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Kern der Beschwerde ist die Verletzung der Rechte des Umweltverbandes im Rahmen einer zuvor durchgeführten sechswöchigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
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Die Stellungnahme finden Sie im Anhang oder unter: http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/stellungnahme-bundesverkehrswegeplan-143501.html
- fehlende Alternativprüfung zum A 39 Ausbau
"Das Beispiel B 4/A 39 lässt leider nicht erkennen, ob bzw. wie die Variante eines B 4-Ausbaus mit dem Neubau der A 39 verglichen
wurde. Hier wäre insbesondere die naturschutzfachliche Sicht transparent zu machen." (Auszug aus dem Brief. S. 6)
- Vergleich der Nutzen-Kosten-Verhaltnis und Unwelteinwirkungen von A 39 und B4
Das Projekt B 4 wurde als Alternative zur A 39 AS Lüneburg-Nord (B 216) - AS
Weyhausen (B 188) angemeldet, ist jedoch nicht in den BVWP 2030 aufgenommen
worden. Anhand der Projektdossiers ist aus hiesiger Sicht nicht erkennbar, ob eine
gemäß § 19b (2) UVPG vorgeschriebene Alternativenprüfung durchgeführt wurde, in
der das hohe Nutzen-Kosten-Verhältnis (Modul A) der B 4 und die geringeren Umweltauswirkungen
(Modul B) Eingang gefunden haben.(Auszug aus den Brief, S. 7)
http://www.welt.de/politik/deutschland/article157860059/Dobrindts-Verkehrsplan-Verstoerend-und-fahrlaessig.html
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Ein wichtiger Termin für alle, die wissen wollen, wie es um die A 39 wirklich steht:
Der Kampf gegen dieses unsinnige Projekt ist noch lange nicht verloren. Es ist für unsere Region und die nachfolgenden Generationen wichtig, das wir uns für eine lebenswerte Umwelt weiter einsetzen. Kommt möglichst zahlreich, es ist wichtig!
Die Fraktion der Grünen hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass die Effekte der A 39 und ihre Wirtschaftlichkeit gründlich untersucht. Das Ergebnis wird jetzt in Uelzen vorgestellt.
Wann: 11.8.um 18 Uhr
Wo: im Lässig im Hindertwasserbahnhof in Uelzen
Es sprechen: der Gutachter Wulf Hahn,
Die grünen Landtagsabgeordneten Susanne Menge und Heiner Scholing
und der Parteivorsitzende der niedersächsichen Grünen Stefan Körner
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Faktencheck
des Begleitauschusses Tappenbeck
- Von den 39.000 Einwänden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Planung von rund 1.000 Projekten (Bundesfernstraßen, -schienenwege und -wasserstraßen) in ganz Deutschland, entfielen allein auf die A39 2.000 Einwände.
- Alle Vorschläge und jegliche Kritik von Bürgern an den Planungen fanden keinerlei Berücksichtigung durch das Bundesverkehrsministerium. Lediglich nachgereichte Wünsche der Straßenbau-Lobby wurden eingearbeitet und das Investitionsvolumen entsprechend erhöht.
- Die Planung der A39 wurde somit, trotz offenkundiger Fehler die in der Öffentlichkeitsbeteiligung aufgezeigt wurden, ohne Veränderungen gegenüber des Referentenentwurfes übernommen.
- Die A39 ist auch nach Kabinettsbeschluss im BVWP in der Kategorie Vordringlicher Bedarf (VB / 3. Kategorie) geführt und ist damit eine von insgesamt 529 ProjektenVon diesen 529 Projekten weisen nur 35 Projekte in der Kategorie VB ein schlechteres Nutzen-Kosten-Verhältnis als die A39 (2,1) aufDie A39 steht somit weiterhin im neuen BVWP dort, wo sie auch vorher (seit 2003) schon stand, im Vordringlichen Bedarf (VB). Nur stellt diese Kategorie nun nicht mehr die höchste Kategorie dar, sondern nur noch die dritte von vieren.
- Die Wahl, was wann gebaut wird, entscheidet sich allerdings nicht im BVWP, sondern durch die noch ausstehenden Ausbaugesetze und Finanzierungspläne
- Weiterhin ist bislang noch nicht ein einziger der 7 Planabschnitte der A 39 planfestgestellt. Für einige Abschnitte gibt es, wegen seit Jahren ungelöster Probleme bezüglich Eingriffe in Naturschutzgebiete, keine Aussicht auf Baurecht.
- Begonnen kann mit dem Bau einer der Abschnitte jedoch erst werden, wenn rechtsverbindliche und nicht mehr beklagbare Planfeststellungsbeschlüsse für alle 7 Abschnitte vorliegen.
- Einzig der Abschnitt 1 (Lüneburg) weist einen verkehrlichen Nutzen für sich allein auf. Dieser Abschnitt wurde nach dem in 2012 bereits begonnenem Planverfahren jedoch wegen gravierender Planungsfehler zurück in die Phase der Planauslegung mit neuer Bürgerbeteiligung geschickt.
- Der Termin für einen möglichen Planfeststellungsbeschluss ist daher z.Zt. weiterhin nicht absehbar. Weder für den Abschnitt 1 – Lüneburg, noch in unserem Abschnitt 7.
- Für unseren Abschnitt 7 stand der Erörterungstermin an, über den wir ausführlich informierten. Dazu gibt es mittlerweile ein Wortprotokoll.
- Seitdem gibt es keine Neuigkeiten und es steht weiterhin die Forderung im Raum, dass aufgrund der neuen Verkehrsprognosen, die mittlerweile ebenfalls vorliegen, eine Neuauslegung der überarbeiteten Pläne erfolgen muss.
- Dem Protokoll kann entnommen werden, dass der Planungsbehörde die Notwendigkeit der Neuauslegung bewusst ist. Einen Termin dafür gibt es bis heute nicht.
Dies sind die FAKTEN.
Nun sollte sich jeder bitte selbst ein Bild davon machen, wie man den gebetsmühlenartigen Aussagen über einen „großen Tag für Niedersachsen" und zeitnahe „Spatenstiche" durch Niedersachsens Verkehrs- und Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) gegenüber steht. Wenn der eigene Koalitionspartner im Land (Bündnis 90/Die Grünen) es für nötig hält, die Korrektheit der Berechnungsmethoden des BVWP durch ein in Auftrag gegebenes Gutachten in Zweifel zu stellen (http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/pressemitteilungen/meldung/artikel/gruene-falsche-berechnung-rueckstaendig-klimaunvertraeglich-der-bvwp-2030.html) und der Bau der A39 erst dann erfolgen kann, wenn rechtsverbindliche und nicht mehr beklagbare Planfeststellungsbeschlüsse für alle 7 Abschnitte vorliegen, dann leuchtet das „grüne Licht" eher im Farbton Rot.
Wir bleiben dran...
Der BA Tappenbeck
www.ba-tappenbeck.de
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Tolle Nachrichten sind es ja nicht gerade, die uns da aus dem Tollhaus Berlin erreichen. Da sagt das Bundesumweltamt, 11 von 12 Umweltzielen werden mit dem Bundesverkehrswegeplan verfehlt. Der Spiegel rechnet vor, dass Milliarden fehlen. 40 000 Einwendungen machen auf Fehler und Unstimmigkeiten aufmerksam - interessiert die Ministerriege nicht. Der liebe Alexander darf sein Lieblingsspiel weiter spielen und Milliarden für Verkehrsprojekte hin und herschieben. Die Bürger werden schon nicht merken, wie ihr Geld verjuckelt wird, denkt er offenbar. Einzig die Grünen rufen "Stopp". Man könne doch so einen stümperhaften Plan nicht in der Form beschließen. Doch! Das Kabinett Merkel kann. Bürgerbeteiligung? Wer würde denn so etwas ernst nehmen und sich von tausenden Einwendern anders beinflussen lassen als noch einmal fünf Milliarden Euro mehr an Finanzvolumen draufzupacken?
Wie das große Verfahren zur Farce geriet, dazu empfehle ich die Lektüre der nachstehenden Pressemitteilung des Dachverbandes "Keine A 39"
Euer Eberheart
Presseerklärung des Dachverbands „Keine A 39" 31.7.2016
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bundesverkehrswegeplan entpuppt sich als Farce - Aufgedeckte Widersprüche und Fehler werden nicht korrigiert
Ein Feigenblatt für Klientelpolitik
Wie ernst nimmt der Bundesverkehrsminister die Einwände und Hinweise der Öffentlichkeit zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP)? Sie interessieren ihn nicht. Das ist die bittere Erkenntnis, die sich aus der Lektüre des soeben auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlichten Beteiligungsberichts zum BVWP ergibt. Das vom Bundesverkehrsminister gefeierte Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des neuen BVWP entpuppt sich als Feigenblatt, mit dem verdeckt werden soll, dass Verkehrspolitik in Deutschland nach wie vor in erster Linie Klientelpolitik ist. Offenbar haben sich im Laufe des Öffentlichkeitsverfahrens auch etliche Industrie- und Handelskammern sowie Landes- und Bundespolitiker zu Wort gemeldet, die sich im Planentwurf nicht ausreichend berücksichtigt fanden. Denn nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung ist das notwendige Finanzvolumen für den Bundesverkehrswegeplan bis zum Jahr 2030 um weitere 5,1 Milliarden auf 269,6 Milliarden Euro angeschwollen.
Auf der Strecke geblieben sind dagegen alle Argumente, die Umweltschutz, Klimaschutz, Kostenehrlichkeit und Transparenz betreffen. Denn es ist vollkommen klar, dass sich keine Behörde der Welt ernsthaft in nicht einmal drei Monaten mit 39.000 Stellungnahmen auseinandersetzen kann, von denen mehr als 20.000 beim Ministerium per Post eingegangen sind. Am 2. Mai endete die Öffentlichkeitsbeteiligung für den BVWP-Entwurf, und schon im Juli liegt ein fast 100 Seiten starker Auswertungsberichtbericht vor. Er kann nicht seriös sein. Denn die Bearbeiter hätten in dieser kurzen Zeit pro Tag nicht nur bis zu 700 Stellungnahmen erfassen und lesen, sondern auch, wie das Ministerium schreibt, „in einem mehrstufigen Prozess fachlich-inhaltlich" prüfen, auf Alternativen untersuchen und gegebenenfalls Korrekturen an ihren Plänen vornehmen müssen. Das ist unmöglich.
Der BVWB bleibt aus Umweltsicht eine Katastrophe
Es ist daher auch offensichtlich nicht geschehen. Der Beteiligungsbericht fasst nur grob die Einwände in Form pauschalisierender Überschriften zusammen, um sie dann mit ebenso pauschalen Aussagen zurückzuweisen. Am häufigsten liest man Satzbausteine wie: „wurde von externen Gutachtern erarbeitet", „Hinweise wurden geprüft", oder es wird auf Handbücher und gängige Verfahren verwiesen. Wo das alles nichts hilft, wie beim Versuch, unbestreitbare massive Umweltschäden in Naturschutzgebieten zu leugnen, begnügt sich das Ministerium mit einem Verweis auf die anstehenden Planfeststellungsverfahren der jeweiligen Projekte.
Die Umwelt- und Klimaziele der Bundesregierung sind bei so einer Verkehrsplanung nicht einzuhalten? Richtig. Aber laut Beteiligungsbericht muss das Verkehrsministerium deshalb an seinen Plänen nichts ändern. Es hätte ja auch noch schlimmer kommen können. Es interessiert die Verfasser nicht, dass das Bundesumweltamt, die Fachbehörde des Bundesumweltministeriums, festgestellt hat, dass der Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan elf von zwölf selbstgesetzten Umweltzielen der Bundesregierung verfehlt. Für die Landwirtschaft wird es besonders herbe: Das offizielle Ziel, den Flächenverbrauch durch Überbauung zu reduzieren, wird ins Gegenteil verkehrt. Und was sagt das Bundesverkehrsministerium im Beteiligungsbericht dazu?: „Die reine Flächeninanspruchnahme wird als Kriterium für die Projektpriorisierung nicht für geeignet angesehen." In einfachen Worten: Es ist uns egal. So oder ähnlich wird auf 100 Seiten dargelegt, dass das Bundesverkehrsministerium immer Recht hat.
Fatale Folgen für das politische Klima im Land
Für die Bürgerinnen und Bürger besonders frustrierend: Auf keines ihrer oft mühsam erarbeiteten Argumente wird konkret eingegangen. Sie waren aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen begründete Einwände abzugeben. Viele haben sich mit ungewohnten Gesetzestexten und Gutachten befasst, Begriffe für sich geklärt und mit viel Arbeit ihre Bedenken formuliert. Vergebene Liebesmüh. Das Bundesverkehrsministerium hat sich damit nicht auseinandergesetzt. So erzeugt man, statt eine Beteiligung an politischen Prozessen zu fördern, Überdruss an der Politik. Im Falle der A 39 bedeutet das Vorgehen des Ministeriums: Es bleibt alles unverändert. Fehler und Ungereimtheiten, die zur politisch gewollten Einstufung der Autobahn in den Vordringlichen Bedarf geführt haben, bleiben unkommentiert bestehen. (Zum besseren Verständnis: Obwohl, wie in den Unterlagen nachzulesen, die Experten des Ministeriums selbst anhand ihrer eigenen Kriterien zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die sogenannte Raumwirksamkeit der geplanten Autobahn allenfalls „mittel" ist, wird sie in offenem Widerspruch dazu auch im „überarbeiteten" BVWP als „hoch" angegeben – mit Verweis auf den Güterverkehr, von dem es im Beteiligungsbericht aber unmissverständlich heißt, dass Angaben zur Raumwirksamkeit des Güterverkehrs in den BVWP 2030 noch keinen Eingang haben finden können. Allein die vermeintlich „hohe" Raumwirksamkeit des Projekts aber hat für die Planer seine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf des BVWP überhaupt möglich gemacht.)
Es ist für die politische Kultur in diesem Land von Übel, dass Hinweise auf offensichtliche, nachweisbare Fehler eines Gesetzesvorhabens, in das der neue Bundesverkehrswegeplan ja münden soll, weder kommentiert werden noch Konsequenzen haben.
Die Aussichten für die A 39 haben sich nicht verbessert
Der Bundesverkehrswegeplan wurdevom Kabinett verabschiedet. Er muss nun noch Bundestag und Bundesrat passieren. Entscheidend sind dann die Ausbaugesetze, die auf dem Plan fußen. Bei deren Erstellung werden die verschiedenen Bundesländer um die knappen Mittel für ihre Verkehrsprojekte kämpfen. Auch können Naturschutzverbände gegen diese Gesetzte dann klagen.
Für die A 39 hat sich nichts geändert. Sie steht im neuem wie im alten BVWP im allgemeinen Vordringlichen Bedarf. Noch immer ist noch kein einziger Bauabschnitt der A 39 planfestgestellt. Zu groß sind die Eingriffe in Umwelt- und Anwohnerrechte, zu gering ist ihr offiziell angenommener Nutzen, als dass Lösungen erkennbar wären. Der Dachverband „Keine A 39" wird weiter gegen dieses so überflüssige wie umweltzerstörerische Projekt und für die betroffenen Bürger kämpfen. Wenn es sein muss, auch mit Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
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Presseerklärung des Dachverbands „Keine A 39" 10.7.2016
Niedersächsische SPD ignoriert unliebsame Fakten zur A 39:
Die zu erwartenden Kosten der Autobahn übersteigen den Nutzen
Kurzfassung:
Mit Unverständnis hat der Dachverband „Keine A 39" die Reaktion des niedersächsischen Wirtschaftsministers Olaf Lies auf das neueste Gutachten zur A 39 zur Kenntnis genommen. Der Minister gibt die zentrale Aussage der Studie falsch wieder und verkehrt sie in ihr Gegenteil.
Das von der Fachagentur für Stadt- und Verkehrsplanung „RegioConsult" erstellte Gutachten belegt, dass die Kosten der A-39-Trasse
höher ausfallen werden als der Nutzen. Würden alle tatsächlich anfallenden Kosten berücksichtigt und der Nutzen nicht künstlich hochgerechnet, dann hätte die A 39 ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 0,85, also weniger als eins. Sie ist damit volkswirtschaftlich unsinnig. Olaf Lies behauptet in seiner Reaktion fälschlich, die Gutachter kämen in ihren Berechnungen nicht auf ein NKV unter eins. Hat er das Gutachten nicht gelesen, bevor er es kommentierte?
Das Gutachten zeigt mit fundierten Analysen, dass die A 39 ein überteuertes, umweltschädliches Projekt ist, für das es keinen Bedarf gibt. Im Bereich Uelzen-Wittingen bleiben selbst die Prognosen der Planer unter den Verkehrszahlen, die eine Autobahn rechtfertigen. Natur wird in hohem Maß zerstört. Der Flächenbedarf ist um ein Vielfaches höher als von der Staßenbaubehörde angegeben.
Statt sich den Fakten zu stellen, beteuert Olaf Lies: Die Autobahn wird gebaut – offenbar koste es, was es wolle. Bezahlen werden diese
Ignoranz die Steuerzahler und die nachfolgenden Generationen mit einem Verlust an Lebensqualität. Der Dachverband „Keine A 39" fordert die niedersächsische Landesregierung auf, endlich auf die Vernunft zu hören und nicht auf die Lobbyisten des Speditionsgewerbes. Die Planung der A 39 sollte sofort gestoppt und das Projekt aus dem Bundesverkehrswegeplan genommen werden.
Zur ausführlichen Pressemitteilung siehe unten "weiterlesen"